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Über die Grenzen hinweg Projekte umsetzen

Der IBK-Kleinprojektefonds startet die zweite Förderkategorie
 

Bild: Projekt Jugendcamp für junge Medienschaffende (Quelle: Urbanskillz)
Während die IBK-Begegnungsprojekte bereits im Mai 2015 an den Start gingen und mit bis zu 2.500 Euro aus IBK-Mitteln gefördert werden, beginnt jetzt parallel dazu die informelle Beratung für sogenannte Interreg-Kleinprojekte im Rahmen des IBK-Kleinprojektefonds. Nach dem offiziellen Bewilligungsverfahren können diese ab 2016 eine Förderung von bis zu 25.000 Euro aus dem Interreg-Programm „Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein" erfahren.

Die nächste Einreichfrist für die IBK-Begegnungsprojekte als auch erste Projektideen für Interreg-Kleinprojekte ist der 30. September 2015.

Der Kleinprojektefonds der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) teilt sich seit seiner Neuauflage in zwei Förderkategorien auf. Bei den so genannten IBK-Begegnungsprojekten handelt es sich um Kleinstprojekte, auch einmalige Vorhaben, die vor allem das gegenseitige Verständnis und die regionale Identität fördern. Dazu zählen etwa ein gemeinsames Fest, ein Workshop oder ein Austausch unter Vereinen. Bis zu 50 Prozent der Projektkosten werden dabei aus Mitteln und nach den Förderkriterien der IBK gefördert. Die Projekte dürfen ein Gesamtvolumen von 5.000 Euro nicht überschreiten.

Interreg-Kleinprojekte – Beratungsphase startet

Mit den Interreg-Kleinprojekten kommt jetzt ein weiteres attraktives Förderangebot im Rahmen des IBK-Kleinprojektefonds hinzu. Interreg-Kleinprojekte sind Vorhaben, die auf langfristige Kooperationen zielen, aus mehreren Bausteinen bestehen und ein konkretes Ergebnis mit einem Mehrwert für die Region erbringen. Denkbar sind beispielsweise gemeinsame Tourismuskonzepte, grenzüberschreitende Umweltinitiativen oder etwa Konzepte zur fachlichen Zusammenarbeit, Netzwerktreffen usw. Nach dem offiziellen Bewilligungsverfahren können diese ab 2016 pro Projekt mit bis zu 25.000 Euro aus dem Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein", nach den Förderkriterien und Maßgaben von Interreg, eine Förderung erfahren. Das Verfahren ist dabei stark vereinfacht. Die Projektträger werden dabei von der IBK-Geschäftsstelle intensiv unterstützt. Das Gesamtvolumen der Projekte darf jeweils 50.000 Euro nicht überschreiten.

Projektideen jetzt einreichen

Interessenten, die ihr Vorhaben bereits 2015/16 beginnen möchten, können bereits die nächste Einreichfrist bis 30. September 2015 für ihre Projektideen nutzen. Sie werden nach Einreichung informell beraten. Eine direkte Fördermittelvergabe ist erst nach der offiziellen Bewilligung des Fonds durch das Interreg-Programm Anfang 2016 möglich. Die vorläufigen Förderkriterien und das Antragsformular stehen ab 10. September 2015 auf der Homepage der IBK zur Verfügung.

Partner aus unterschiedlichen Ländern

Voraussetzung für beide Förderkategorien im Rahmen des IBK-Kleinprojektefonds ist, dass sich Projektpartner aus unterschiedlichen Ländern des IBK-Gebiets zusammenfinden. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein.

Weitere Informationen über den IBK-Kleinprojektefonds oder eine Aufstellung der Förderprojekte aus der Pilotphase stehen unter http://bodenseekonferenz.org/kleinprojekte zur Verfügung. Die nächste Einreichfrist ist der 30. September 2015. Beratung und Unterstützung bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531/5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.
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