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Förderung für grenzüberschreitende Projekte

IBK-Kleinprojektefonds fördert Vorhaben mit bis zu 25.000 Euro
Nächste Einreichfrist: 15. Februar 2016

Die Länder und Kantone der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) fördern mit der Neuauflage des Kleinprojektefonds von 2015 bis 2020 weiterhin grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung. Neu ist die Aufteilung in zwei Förderschienen und die Erhöhung der maximalen Fördersumme auf bis zu 25.000 Euro pro Projekt aus Mitteln des Interreg-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein.
 
Der Kleinprojektefonds der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK) teilt sich seit seiner Neuauflage in zwei Förderkategorien auf. Einerseits werden aus Mitteln der IBK kleine, auch einmalige grenzübergreifende Vorhaben unterstützt, die vor allem das gegenseitige Verständnis und die regionale Identität fördern, zum Beispiel ein Workshop, ein Austausch unter Schulen oder Vereinen oder ein gemeinsames öffentliches Fest. Die maximale Förderung beträgt hier 2.500 Euro.

Andererseits werden auch größere grenzüberschreitende Projekte gefördert, die auf langfristige Kooperationen zielen und zu einer nachhaltigen Entwicklung der Modellregion Bodensee beitragen, wie etwa Konzepte zur fachlichen Zusammenarbeit und Vernetzung über Grenzen hinweg. Das Gesamtvolumen der größeren Projekte sollte jeweils 50.000 Euro nicht überschreiten. Die Fördermittel von bis zu 25.000 Euro pro Projekt stammen aus dem Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein".

Projektideen aus allen Lebensbereichen gesucht

Aktuell können sich Privatpersonen, Vereine, Verbände, Schulen, Institutionen und sonstige Organisationen wieder um Unterstützung für grenzüberschreitende Vorhaben bewerben, sofern die Partner aus unterschiedlichen Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes kommen. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Auch Partner aus dem gesamten Raum des Interreg-Programms www.interreg.org sind zulässig, sofern sich aus dem Projekt ein Mehrwert für die Bodenseeregion ergibt.
 
IBK bietet Beratung an                                                        
                    
Wer eine konkrete Idee für ein grenzüberschreitendes Projekt hat, kann sich umfassend und kostenlos bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz beraten lassen. Antragsteller können zum Beispiel prüfen lassen, ob die Fördervoraussetzungen für ihre Projektidee gegeben sind und erhalten Hinweise, welche formalen Anforderungen ein Antrag erfüllen muss. Eine internationale besetzte Jury entscheidet jeweils über die Vergabe der Fördermittel.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie Antragformulare stehen auf der Homepage der IBK zur Verfügung unter http://www.bodenseekonferenz.org/kleinprojekte zur Verfügung.
Die nächste Einreichfrist ist der 15. Februar 2016.

Beratung und Unterstützung bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531/5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.
 
 
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