Im Bodenseeraum gelten unterschiedliche energetische Mindestanforderungen im Gebäudebereich. Zudem werden der Energiebedarf und die Grenzwerte unterschiedlich berechnet und dargestellt. Im Auftrag der Kommission Umwelt und der Plattform Klimaschutz und Energie der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) wurden diese jetzt erstmals verglichen und in einem Bericht zusammengestellt.
Der Energiebedarf und die Grenzwerte für Gebäude werden in Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Vorarlberg unterschiedlich berechnet und dargestellt. Dadurch sind die Mindestanforderungen an Gebäude über die Landesgrenzen hinweg nicht vergleichbar. Mit dem jetzt erschienen Statusbericht „Vergleich der Gebäudevorschriften und Energieanforderungen im Bodenseeraum" wurden von vier Mustergebäuden in den IBK-Mitgliedsländern die Mindestanforderungen untersucht und in den jeweiligen Ländern verglichen. Der Bericht bietet damit erstmals eine Auslegeordnung, mit dem das Niveau der Mindestanforderungen über die Grenzen hinweg objektiv verglichen werden kann.
Die Mindestanforderungen an Gebäude sind deshalb von Bedeutung, da diese einen starken Einfluss auf den zukünftigen Energieverbrauch und damit den CO
2-Ausstoss des Gebäudeparks im Bodenseeraum haben.
Statusbericht ist abrufbar
Der Statusbericht richtet sich in erster Linie an Fachpersonen, wie Architekten oder Bauherren sowie Entscheidungsträger im Gebäudebereich und trägt dazu bei, das grenzüberschreitende Verständnis für energetische Vorgaben im Gebäudebereich zu verbessern.
Das Projekt wurde durch den IBK-Kleinprojektefonds im Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein gefördert.
Der Bericht ist unter
www.bodenseekonferenz.org/klimaschutz/statusberichte abrufbar. IBK-Kontaktperson bei Fragen zum Statusbericht ist Herr Jürg Senn, Leiter der Energiefachstelle Liechtenstein, Telefon: 00423 236 6432.