Die Länder und Kantone der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) fördern mit dem Kleinprojektefonds auch 2019 grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung. Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Verbände, Schulen, Institutionen und sonstige Organisationen.
Der Kleinprojektefonds der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) fördert einerseits kleine, auch einmalige grenzübergreifende Vorhaben, die vor allem das gegenseitige Verständnis und die regionale Identität fördern, zum Beispiel ein Workshop, ein Austausch unter Schulen oder Vereinen oder ein gemeinsames öffentliches Fest. Die maximale Förderung beträgt hier 2.500 Euro.
Andererseits werden auch größere grenzüberschreitende Projekte gefördert, die auf langfristige Kooperationen zielen und zu einer nachhaltigen Entwicklung der Modellregion Bodensee beitragen, wie etwa Konzepte zur fachlichen Zusammenarbeit und Vernetzung über Grenzen hinweg. Das Gesamtvolumen der größeren Projekte sollte jeweils 50.000 Euro nicht überschreiten. Die Fördermittel von bis zu 25.000 Euro pro Projekt stammen aus dem Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein".
Partner aus unterschiedlichen Ländern
Voraussetzung für eine Förderanfrage ist, dass sich Partner zusammen finden, die aus unterschiedlichen Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes kommen. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Auch Partner aus dem gesamten Raum des Interreg-Programms (
www.interreg.org) sind zulässig, sofern sich aus dem Projekt ein Mehrwert für die Bodenseeregion ergibt.
IBK bietet Beratung an
Wer eine konkrete Idee für ein grenzüberschreitendes Projekt hat, kann sich umfassend und kostenlos bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz beraten lassen. Antragsteller können zum Beispiel prüfen lassen, ob die Fördervoraussetzungen für ihre Projektideen gegeben sind und erhalten Hinweise, welche formalen Anforderungen ein Antrag erfüllen muss. Eine internationale besetzte Jury entscheidet dann jeweils über die Vergabe der Fördermittel.
Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie Antragformulare stehen auf der Homepage der IBK unter
www.bodenseekonferenz.org/kleinprojekte zur Verfügung.
Die nächste Einreichfrist ist der 15. Februar 2019.
Beratung und Unterstützung gibt es bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531/5 27 22,
kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.
Bildunterschrift:
Die Startup-Lounge Bodensee findet bereits zum 19. Mal statt, dieses Mal am 29. Januar 2019 im Konstanzer Neuwerk. Geboten sind Vernetzung, Information und Kontakte zu Business Angels. Das Projekt wird aus dem IBK-Kleinprojektefonds gefördert.