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IBK-Kleinprojektefonds gestartet

Anträge können ab sofort eingereicht werden 

Bild: Der Kleinprojektefonds fördert Begegnung und Austausch 
Um Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern über die Grenzen hinweg zu erleichtern oder zu verbessern, hat die Internationale Bodensee Konferenz (IBK) einen Kleinprojektefonds eingerichtet. Die IBK verfolgt mit dem Fonds das Ziel, die traditionelle Verbundenheit der Menschen in den Grenzregionen zu stärken und die Identifizierung mit der Bodenseeregion zu erhöhen. Damit erhalten erstmals auch kleine Projekte Zugang zu Fördermitteln des EU-Förderprogramms Interreg IV.
 

Ob die Finanzierung für einen Werbeflyer für ein „Brückenfest" beidseits von See oder Rhein zur Bürgerverständigung abgedeckt werden muss, oder eine interkulturelle Begegnung zwischen Jugendlichen im Bodenseeraum geplant ist und die Kosten für geeignete Räume fehlen, oft sind es kleine Beträge, an denen grenzüberschreitende Begegnungsprojekte letztendlich scheitern können. Mit dem IBK-Kleinprojektefonds sollen gezielt solche kleinräumigen Projekte und Initiativen gefördert werden, die die interkulturelle Begegnung und den Austausch von Bürgerinnen und Bürgern in den Bereichen Kultur, Tourismus, Natur, Sport, Bildung etc. zum Inhalt haben und von lokaler Bedeutung sind. Angesprochen sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine, Gemeinden, Schulen und ähnliche Einrichtungen aus dem Gebiet der IBK, die grenzüberschreitende Feste, Exkursionen, Wettbewerbe oder Projekte im sozialen oder umweltpolitischen Bereich oder auch kleine Tourismus- und Standortförderprojekte planen. Der Phantasie sind (fast) keine Grenzen gesetzt!
 
Förderung bis zu 50 Prozent möglich
 
Jedes Projekt kann dabei eine maximale Förderung von 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten erhalten. Die andere Hälfte muss selbst finanziert werden. Die Förderhöchstsumme für ein Projekt beträgt in der Regel 2.500 Euro, die Mindestförderung liegt bei 200 Euro. Grundvoraussetzung ist, dass die Projekte grenzüberschreitend sind und die Projektpartner aus unterschiedlichen IBK-Ländern kommen, z.B. aus einem EU-Land und/oder Schweiz/Liechtenstein. Außerdem müssen sie auf ihre Weise zur Umsetzung des IBK-Leitbildes für den Bodenseeraum beitragen. Weiter müssen die Förderregeln des Interreg-Programms eingehalten werden, wobei Antragstellung und Genehmigung der Kleinprojekte vereinfacht sind und die Antragsteller durch die IBK-Geschäftsstelle tatkräftig unterstützt werden.
 

Der IBK stehen für die Pilotphase bis Ende 2012 rund 100.000 Euro an Fördermitteln für grenzüberschreitende Kleinprojekte aus dem EU-Förderprogramm Interreg IV „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" zur Verfügung. Anträge können ab sofort bei der IBK eingereicht werden. Weitere Informationen stehen unter www.bodenseekonferenz.org.
 
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