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IBK-Klimaschutzkongress 2011

Austausch von Wissen und Erfahrung - neuer Statusbericht präsentiert 

Bild: Rund 60 Fachleute und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wirtschaft nahmen am IBK-Klimaschutzkongress 2011 teil. 
Am 7. September fand der IBK-Klimaschutzgipfel in St.Gallen statt. Im Mittelpunkt des Kongresses stand der IBK-Statusbericht „Wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Bodenseeraum", der erstmals an der Tagung der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Eröffnet wurde der Kongress durch den Vorsitzenden der IBK, Regierungsrat Martin Gehrer, Kanton St.Gallen.
 

„So vielfältig wie die Länder und Kantone sind, die sich in der Internationalen Bodensee Konferenz zusammengeschlossen haben, so vielfältig sind auch die Herangehensweisen beim Klimaschutz", sagte Regierungsrat Martin Gehrer, Vorsitzender der IBK und Mitglied der St.Galler Regierung, an der Eröffnung des Fachkongresses, der am 7. September im Hotel Einstein in St. Gallen stattfand. „Im Rahmen des kantonalen Energiekonzepts strebt der Kanton St.Gallen mit einer klugen Energiepolitik eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung an", so Gehrer. Seit der Reaktorkatastrophe in Fukushima und dem geordneten Ausstieg aus der Kernenergie brauche es Anpassungen und ein noch stärkeres Engagement, betonte Gehrer weiter. „Das ab 2013 laufende neue Förderungsprogramm soll ausgebaut und gezielt auf die veränderte energiepolitische Lage ausgerichtet werden", sagte Gehrer. Neben Maßnahmen zur vermehrten Nutzung erneuerbarer Wärme solle die Bevölkerung insbesondere beim Ersatz von veralteten ineffizienten Apparaten zur Wärmeerzeugung unterstützt werden.
 
IBK-Statusbericht erstmals präsentiert
 
Im Auftrag der IBK-Kommission Umwelt und der Plattform Klimaschutz und Energie wurde ein neuer Statusbericht zum Thema  „Wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Bodenseeraum" erarbeitet und erstmals an der Tagung öffentlich präsentiert. Darin wird aufgezeigt, welche Steuern und Abgaben in den einzelnen IBK-Mitgliedsländern erhoben werden und wie diese die Energiepreise beeinflussen. Im Weiteren wurden die Ausgestaltung und Wirkung der finanziellen Förderinstrumente im IBK-Raum betrachtet. Zielsetzung der Untersuchung war die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für einen effizienten Mitteleinsatz bei möglichst großer Wirkung.
 
Christoph Ospelt von der Lenum AG in Vaduz und einer der Autoren des Berichts führte aus, dass individuelle Entscheide zur Wahl eines Energieträgers oder z.B. zur Festlegung eines energetischen Standards bei einem Neubau von vielen Faktoren beeinflusst würden. Die öffentliche Hand nehme auf diesen Entscheidungsprozess Einfluss. Eine Form der Lenkung sei die Setzung der ökonomischen Rahmenbedingungen, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung in Energiefragen habe. Die öffentliche Hand könne hier regulierend eingreifen, indem z.B. nicht klimaverträgliche Energieformen finanziell belastet und nachhaltige erneuerbare Energien und umweltverträgliche Technologien finanziell bevorteilt würden, so Ospelt.
 
Bei den Energiepreisen habe sich heraus gestellt, dass die Strompreise für Kleinverbraucher in einigen Regionen Deutschlands doppelt so hoch lägen wie in den günstigsten Schweizer Kantonen. „Werden die Energiepreise zusätzlich mit der Kaufkraft gewichtet, so wird dieser erhebliche Unterschied bei den Energiepreisen noch zusätzlich verstärkt", so Ospelt.
 
Mitnahmeeffekte klein halten
 
Zur Frage wie sich wirtschaftliche Anreize im Energiebereich auswirken, referierte an der Tagung Stefan Rieder von Interface Politikstudien Forschung Beratung aus Luzern. „Subventionen im Energiebereich sind heute aktueller denn je", so Rieder. Noch nie in der Geschichte der Energiepolitik der Schweiz seien so viele Fördermittel für erneuerbare Energien und energetische Sanierungen von Gebäuden zur Verfügung gestanden. Es lohne sich daher, über die Funktionsweise finanzieller Anreize nachzudenken, sagte Rieder.
 
Finanzielle Maßnahmen ließen sich in drei Gruppen einteilen: finanzielle Anreize, symbolische Finanzbeiträge und Belohnungen. Obwohl alle drei Instrumente auf der Verteilung von Finanzbeiträgen basierten, folgten sie doch einer unterschiedlichen Wirkungslogik. Diese gelte es bei der Planung und dem Vollzug zu berücksichtigen.
 
Am häufigsten eingesetzt würden finanzielle Anreize. Hier sei insbesondere der Mitnahmeeffekt zu beachten. Dieser könne bei mangelhafter Planung die Wirkung der Finanzmittel beträchtlich mindern. Als Faustregel könne gelten, dass keine finanzielle Maßnahme ohne Begleitung durch Information und Beratung eingesetzt werden solle, so Rieder weiter. Information und Beratung seien zudem Voraussetzung dafür, dass symbolische Finanzbeiträge und Belohnungen überhaupt wirksam werden könnten.
 
Das Gesamtpaket muss stimmen
 
Gute Beispiele aus der Praxis, die die Handlungsempfehlungen an politische Entscheidungsträger unterstreichen, lieferte Hansruedi Kunz, Vorsitzender der IBK-Plattform Klimaschutz und Energie vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Zürich. „Bei der Wahl der Energieträger bzw. der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen sind finanzielle Rahmenbedingungen nur ein Teil des Gesamtumfelds. Das Gesamtpaket muss stimmen", unterstrich Kunz.
 
Optimale finanzielle Rahmenbedingungen liefere z.B. die Hackschnitzelförderung im Land Vorarlberg. „Dank relativ hohen Heizölpreisen einerseits und tiefen Hackschnitzelpreisen andererseits hat bereits eine relativ bescheidene staatliche Förderung eine starke Nachfragewirkung nach Hackschnitzeln  ausgelöst", so Kunz. Bei der Förderung der Photovoltaik habe sich gezeigt, dass das Fördermodell des Fürstentums Liechtenstein mit einer Kombination von Direktförderung (Investitionszuschuss) und (reduzierter) Einspeisevergütung eine gute Wirkung erreiche. Kritisch merkte er aber auch an, dass bei der Förderung der Photovoltaik in der Regel nur ein relativ tiefer Wirkungsfaktor (geförderte Energiemenge pro eingesetzter Euro) resultiere. Bei der Gebäudehüllensanierung solle neben der Förderung von Einzelbauteilsanierung immer auch noch auf Anreize für Gesamtsanierungen gesetzt werden. Bei den Neubauten sei die Förderung auf energetisch wegweisende Pilotprojekte zu konzentrieren. Ansonsten seien ordnungsrechtliche Vorgaben (Grenzwerte) zu setzen, damit ein hoher Energiestandard sichergestellt sei, sagte Kunz.   
 
Die IBK-Klimaschutzkongresse werden alle zwei Jahre von der Kommission Umwelt organisiert und durchgeführt. Sie sollen den grenzüberschreitenden Wissensaustausch fördern und dazu beitragen, gemeinsame Initiativen zu entwickeln und innovativen Konzepten eine internationale Plattform zu bieten.
 
Weitere Informationen zum Kongress sowie der IBK-Statusbericht „Wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Bodenseeraum" sind zu finden unter www.bodenseekonferenz.org.
 
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